Gesetzliche Grundlagen
Noch immer herrscht teilweise die Meinung, dass der zeitliche Aufwand der Ladungssicherung Kosten verursache. Die Fakten zeigen jedoch auf, dass eine ungenügende Ladungssicherung das eigene wie auch das Leben Dritter gefährden sowie Sachschäden am eigenen Fahrzeug und auch an Sachgütern Dritter verursachen kann. Die daraus entstehenden Folgen und Kosten können gravierende Ausmasse annehmen.
Im Bereich Ladungssicherung existiert in der Schweiz keine gesetzliche Forderung für eine spezifische Ausbildung. Es liegt also am Arbeitgeber und am Chauffeur selbst zu entscheiden, ob die benötigten kompetenzen in einer Ausbildung erworben werden sollen.
Alles inklusive:
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Ausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
CZV:
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.
Sowohl im Strassenverkehrsgesetz (SVG) wie auch in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) wird der Fahrzeuglenker vepflichtet, die Ladung so zu sichern, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind.
Obwohl auch der Fahrzeugbauer, der Versender/Spediteur und der Transporteur im Bereich Ladungssicherheit gesetzliche Verpflichtungen haben, kommt dem Fahrzeugführer eine Schlüsselrolle zu. Er entscheidet schlussendlich, ob er mit einem Fahrzeug los fährt oder nicht.
Um die Ladungssicherheit zu beurteilen, werden in der Regel Normen und Richtlinien herangezogen:
- EN 12195
- EN 12640
- EN 12642
- EN 283 (teilweise in der VTS verbindlich)
- VDI Richtlinie 2700
Wie die Normen und Richtlinien für die Ladungssicherung genutzt werden können und wie man sie effizient umsetzen kann, erfahren Sie in unserem Grundkurs für Ladungssicherung.