Gesetzliche Grundlagen
Das Bedienen von Flurförderzeugen (Stapler) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Ein Staplerkurs bzw. die Ausbildung im Bereich Stapler wird durch die EKAS-Richtlinie 6518 vorgeschrieben und konkret geregelt. Unser Ausbildungszentrum wurde auf der Grundlage dieser Richtlinie von der Suva auditiert und für alle Kategorien zertifiziert.
Alles inklusive:
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Staplerausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
CZV:
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.