Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
- Ab einer möglichen Absturzhöhe von 2 Metern sind grundsätzlich Schutzmassnahmen zu treffen.
- Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz darf nur dann eingesetzt werden, wenn ein Kollektivschutz (bspw. Fassadengerüst, Seitenschutz oder Auffangnetz) technisch nicht möglich ist.
- Der Betrieb muss eine ins Seil abgestürzte Person innert 10 bis 20 Minuten durch eigene Mittel retten können (Rettungskonzept).
Alles inklusive:
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Ausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
CZV:
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.