Organisation

Jeder Arbeitgeber ist für die Gesundheit der Arbeitnehmer verantwortlich. Diese Aussage steht sinngemäss im Gesetz zur Unfallversicherung – UVG. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter welche sicher arbeiten können besser motiviert sind und weniger oft bei der Arbeit fehlen.

Damit die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter gewährleistet ist, unterstützen wir Sie bei der Ermittlung und Beherrschung von Gefahren. Dabei unterstützen wir Sie beim entwickeln und verbessern der gesetzlichen und normativen Vorgaben.

Der erste weltweite Standard für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, ISO 45001 löst die OHSAS 18001 ab.

Maschinen

Jeder Hersteller eines Produktes, welches auf dem Markt in Verkehr gebracht werde soll, muss unterschiedliche gesetzliche Vorgaben einhalten. Maschinen müssen dem Stand des Wissens und der Technik nach dem Bundesgesetzes über die Produktsicherheit – PrSG entsprechen. Aber auch die Anforderungen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes des Zielmarktes sollten in die Entwicklung und Bau einer Maschinen einfliessen. Dies kann vor teueren Umbaumassnahmen bei der Inbetriebsetzung einer Maschine schützen.

Wir können Ihnen auf diesem Weg an unterschiedlichen Stellen Unterstützung anbieten.

Baustellen

Eine sichere Baustelle beginnt bereits während der Planung. Obwohl auf Baustellen die Arbeitssicherheit in erster Linie in der Verantwortung der beauftragten Unternehmen liegt, ist in der Schweiz eine Tendenz zu erkennen. Immer mehr werden Bauherrschaft und Bauleitung in die Pflicht genommen, die Arbeitssicherheit aktiv zu planen und besonders deren Einhaltung auf der Baustelle sicherzustellen.

Wir unterstützen Sie individuell und nach Bedarf bereits bei der Planung oder bei der Umsetzung des Sicherheitskonzepts. Unsere Spezialisten der Arbeitssicherheit stehen Ihnen als externe Sicherheitsbeauftragte zur Seite.